Neben Produktanbietern zahlen auch Banken Retrozessionen an unabhängige Vermögensverwalter. Erfahren Sie hier, wie hoch sie bei den einzelnen Geschäften sind. Wenn Banken selber Produkte anbieten, treten Sie gegenüber anderen Banken als Produktanbieter auf und bezahlten oft auch Retrozessionen an andere Banken. Mehr dazu hier:
Retrozessionen bezahlt von Produktanbietern
Courtage bei Wertschriftentransaktionen
Bei der Courtage sind es rund 25% bis 60% der üblichen Bankgebühren, die bei jeder Transaktion an den Vermögensverwalter weiter vergütetet werden. Vermögensverwalter können auf die Retrozessionen verzichten und die gesamte oder Teile der Rückvergütung direkt via Rabatt oder Sonderkonditionen an den Kunden weitergeben.
Depotführungsgebühr
Von den Depot- und / oder Administrationsgebühren werden rund 25% bis 50% an den Vermögensverwalter weiter vergütet. Auch hier gibt es die Möglichkeit, dass der Vermögensverwalter die Retrozessionen direkt via Rabatt an seine Kunden weiter leitet.
Devisengeschäfte beim Währungswechsel
Die Höhe der Retrozessionen bei Devisengeschäften variiert stark. Oftmals können Gelder verschiedener Kunden bei Devisengeschäften zusammengefasst werden und es kann schon durch das grössere Volumen ein besserer Devisenkurs erzielt werden. Dieser Vorteil wird nicht immer an den Kunden weiter gegeben. Zusätzlich können auf Devisengeschäften Retrozessionen zwischen dem Vermögensverwalter und der Depotbank vereinbart werden, was sich in einem höheren Devisenspread und folglich schlechterer Rendite für den Kunden widerspiegelt. Die Retrozessionen auf Devisengeschäften können hoch sein. Vom Aufschlag auf den Interbankenkurs fliesst gut und gerne die Hälfte an den Verwalter. Retrozessionen auf Devisengeschäften sind weniger verbreitet als auf Courtagen und Depotführungsgebühren.
Bei Devisengeschäften besteht ein hohes Mass an Intransparenz. So ist in der Regel weder die Höhe der Marge noch die Höhe der Retrozession an den Vermögensverwalter dem Kunden bekannt. Diese Intransparenz führt zu Interessenskonflikten und oftmals ungerechtfertigten Kosten für den Kunden.
Vermittlung und Betreuung von Hypotheken
Wie hoch die Provisionen sind und ob sie einmalig beim Abschluss oder regelmässig auf dem Gesamtbestand bezahlt werden, hängt zu einem Teil damit zusammen, welche Aufgaben vom Hypothekargeber und welche vom Vermittler übernommen werden. Wenn die Hypothekarberatung und Prüfung der nötigen Dokumente für den Kunden kostenlos von einem bankenunabhängigen Berater durchgeführt werden, ist zumindest ein Teil der Retrozession als Arbeitsentschädigung zu verstehen. Für eine reine Vermittlung von Hypothekargeldern an eine Bank wird normalerweise einmalig zwischen 0.5% und 1% des Hypothekarvolumens als Provision ausbezahlt. Es gibt auch Kreditgeber, die Vermittler auf jährlicher Basis für den Hypothekarbestand entschädigen.
Finder’s Fees bei neuen Kundengeldern
Bei Vermögensverwaltern beläuft sich die Höhe der Finder’s Fees, auch Beibringungskommission genannt, auf rund 0.1% bis 0.5% des Neugeldbetrages. Bei reinen Akquisiteuren kann die Quote höher sein. Finder’s Fees werden üblicherweise einmalig beim Vertragsabschluss von der begünstigten Bank bezahlt. Teilweise werden Abflüsse von Vermögenswerten bei der Berechnung des Neugeldzuflusses berücksichtigt und die Finder’s Fees werden nur auf dem effektiven Nettoneugeld bezahlt.