Das Hauptproblem ist, dass viele Anleger gar nicht wissen, dass überhaupt Retrozessionen im Hintergrund fliessen. Zudem fehlt das Fachwissen, um Verträge zu interpretieren. Interessenkonflikte zu erkennen ist für jemanden, der selber kein Finanzexperte ist, schwierig.
Der Kunde muss wissen, wenn Provisionen fliessen
In der Finanzberatung ist es wichtig, dass der Kunde weiss, ob die Beratung wirklich unabhängig ist oder nicht. Es ist nicht in seinem Interesse, wenn er eine unabhängige Beratung erwartet und im Hintergrund hohe Provisionen und andere Kickbacks fliessen, welche eine neutrale Beratung verhindern oder zumindest stark erschweren. Handlungsbedarf besteht auch bei den Kunden: Sie sollten sich genauer informieren, wie sich ein Berater den durch die Auszahlung von Retrozessionen entstehenden Interessenkonflikten entzieht.
Finanzberatung ohne Produktverkauf und Provisionen
Eine Möglichkeit besteht darin, den Vertrieb von Produkten und die Beratung vollständig voneinander zu trennen. Dabei müssen alle Verknüpfungen und finanzielle Anreize zwischen Produktanbietern und Finanzberatern unterbunden werden. Eine Beratung, die nur zum Ziel hat, Finanzprodukte zu vertreiben, sollte auch als solche bezeichnet werden (müssen).
Gesetzgeber in der Schweiz
In vielen europäischen Ländern wird der Anlegerschutz grösser geschrieben als in der Schweiz. MiFID 2 ist dabei nur ein Stichwort. Sinnvoll sind Gesetzte dann, wenn sie dem Kunden einen wirklichen Mehrwert bieten und für den Finanzberater mit vernünftigem Aufwand zu erfüllen sind. Wahrscheinlich ist es der beste Weg, Anbieter zu mehr Transparenz zu zwingen, sodass Kunden eine bessere Entscheidungsbasis haben. Ob MiFID2 eine praktikable Lösung ist, die dem Kunden auch wirklich weiterhilft, muss zuerst noch bewiesen werden.