Die meisten Produktanbieter zahlen Retrozessionen an den Vertrieb. Im Geschäft mit Privatkunden sind Retrozessionen nach wie vor weit verbreitet. Bei verschiedensten Geschäften können Vermögensverwalter, Finanzberater und beim Einsatz von Fremdprodukten auch Banken im Hintergrund Provisionen erhalten.
Ausgabeaufschlag bei Anlagefonds
Der Ausgabeaufschlag ist eine einmalige Gebühr, die beim Kauf von Fondsanteilen anfällt. Sie wird als Prozentsatz des in den Fonds investierten Kapitals berechnet. Der Ausgabeaufschlag fliesst grösstenteils als Provision an die Vertriebsgesellschaft (Bank), den Vermögensverwalter oder Finanzberater.
Bestandesretrozessionen und Bestandespflegekommissionen
Der grösste Kostenfaktor von Anlageprodukten ist die jährliche Managementgebühr. Produktanbieter leiten einen Teil davon an Vermögensverwalter oder Banken weiter, wenn diese die Produkte in ihren Kundendepots halten. Diese Art von Retrozession wird regelmässig, das heisst beispielsweise jährlich oder vierteljährlich, auf dem Gesamtbestand eines Anlageproduktes des Vermögensverwalters bezahlt. Die Bestandsretrozessionen, bei Fonds auch als Bestandespflegekommission bezeichnet, sind insbesondere bei komplexen Finanzinstrumenten wie aktiv verwalteten Anlagefonds, strukturierten Finanzlösungen und ähnlichen Produkten weit verbreitet.
Abschlussprovision bei Anlageprodukten
Setzen Vermögensverwalter oder Banken Finanzprodukte ein, zahlt der Produktanbieter teilweise eine einmalige Abschlussprovision. Diese Rückvergütungen sind beispielsweise bei strukturierten Produkten möglich.
Kickbacks bei Direktanlagen
Beim Einsatz von Einzeltiteln wie Obligationen oder Aktien fallen neben den Bankgebühren keine Produktgebühren an. Dadurch können auch keine Produktretrozessionen vergütet werden, sofern sie normal über die Börse gehandelt werden. Externe Vermögensverwalter können auf der Transaktionsgebühr (Courtage) jedoch einen Kickback erhalten.