Es können Bereiche detailliert analysiert werden, bei denen nicht ein Produkt, sondern finanztechnische Massnahmen und die Gesamtoptimierung im Vordergrund stehen. Dabei kann es sich beispielsweise um umfassende Finanz- oder Steuerplanung oder detaillierte Gesamtvermögensanalysen handeln. Auch eine Pensionierungsplanung sollte immer umfassend sein und am Schluss sollten nicht in erster Linie Produktempfehlungen dabei herauskommen. Finanziert sich ein Vermögensberater hauptsächlich durch das Beratungshonorar, können bei Produktempfehlungen Produkte mit tiefen Gesamtkosten vorgeschlagen werden. Das bringt dem Kunden langfristig eine höhere Nettorendite und die Kosten einer umfassenden Vermögensberatung können oftmals um ein vielfaches kompensiert werden. Weiter ist der Berater nicht darauf angewiesen, dass bei Produktempfehlungen der Abschluss über ihn getätigt wird. Dadurch ist die Umsetzung bis zu einem gewissen Grad losgelöst von der Beratung.
Honorarberatung ist nicht automatisch unabhängig
Viele Anleger glauben, wenn für eine Vermögensberatung ein (hohes) Honorar verlangt wird, sei diese neutral. Das ist nicht automatisch der Fall. Denn Provisionen können bei einer Honorarberatung genau gleich fliessen wie bei einer Gratisberatung. Im schlimmsten Fall ist der Kunde sogar doppelt benachteiligt: Er gibt Geld aus für die Beratung und hat danach trotzdem teure Produkte mit hohen Kickbacks im Depot.
Transparenz fördert eine neutrale Vermögensberatung
Genau gleich wie bei einer Gratisberatung ist der Kunde gut beraten, wenn er sich detailliert über die Vorgehensweise des jeweiligen Instituts orientieren lässt und Vorschläge überprüft. Unabhängig kann ein Berater agieren, wenn er alle erhaltenen Provisionen transparent offen legt und bestätigt, dass er keine weiteren Rückvergütungen erhält. Nachweisbar unabhängig ist ein Berater, wenn er sich ausschliesslich durch das Beratungshonorar finanziert und Provisionen vollständig an den Kunden weiter gibt oder mit seinem Honorar verrechnet.